Die Bundeskonferenz ist das oberste beschlussfassende Organ der KSJ. Ihr obliegen die grundlegenden inhaltlichen Entscheidungen.
Für die Anmeldung erfolgt durch die Bundesebene fristgerecht die Einladung über die gängigen Kanäle an die Diözesanverbände.
Bei Fragen melde dich gerne an: zentrale(a)ksj.de
Mehr zum Thema Bundesrat findest du in unserer Satzung auf Seite 3 §19
Der Bundeskonferenz sind vorbehalten:
• Beratung, Verabschiedung und Änderung der PLATTFORM
• Beratung und Beschlussfassung über Leitlinien für die KSJ-Arbeit
• Wahl der Mitglieder der Bundesleitung
• Beratung und Beschlussfassung über Symbole - insbesondere das Logo - der KSJ
• Entgegennahme und Diskussion des perspektivischen Leitungsberichtes der Bundesleitung
• Einrichtung von Projektausschüssen und Festlegung ihrer Ziele und Inhalte
• Wahl des Wahlausschusses
• Wahl des Satzungsausschuss
• Wahl der KSJ-Außenbeauftragten und deren Stellvertreter*innen (gemäß § 45f)
• Wahl der Delegierten für den KSJ Bundesamt e.V. (gemäß § 47f)