Geschlechtliche Selbstbestimmung
Für alle Wahlen in der KSJ gilt, dass sich die Kandidat*innen in ihrer geschlechtlichen Identität selbst bestimmen und identifizieren. Für keine Wahl in der KSJ wird der Personenstand der Person überprüft. Der Satzungsausschuss wird in Zusammenarbeit mit dem Sternschuss damit beauftragt, die Formulierungen von allen zukünftigen und aktuellen Regelungen dementsprechend anzupassen, dass sie die Selbstbestimmung betonen und die Identitäten von allen Beteiligten berücksichtigen (Beispiel: Personen, die sich als weiblich identifizieren).