Frauen in der Katholischen Kirche

Im Vergleich zur gesellschaftlichen, politischen und emanzipatorischen Entwicklung in Europa erkennt die katholische Kirche diese Errungenschaften nicht an, da das von ihr vertretene und vorgelebte Frauenbild diskriminiert und nicht nur dem Grundgesetz widerspricht, sondern auch den Menschenrechten. Während man sich gesellschaftspolitisch darum bemüht, die berufliche Anerkennung von Frauen in jeder Hinsicht zu fördern, verwehrt die katholische Kirche gleiche berufliche Chancen und hält an ihrer Begründung der Ungleichbehandlung fest. Es gibt keinen Beruf, von dem Frauen wegen ihres Geschlechts grundsätzlich ausgeschlossen sind außer dem des Priesters. Die Begründungen, die sich dafür im Kirchenrecht finden lassen, sind längst exegetisch und theologisch entkräftet. Die Repräsentation Christi geschieht nicht in seiner Männlichkeit, sondern in seinem Glauben an das Reich Gottes, dabei spielt die Kategorie Geschlecht keine Rolle. Die hauptamtlich patriarchalen Strukturen der Amtskirche bieten nur begrenzt und unausgeglichene Möglichkeiten für Laien und damit auch für Frauen, sich auf höheren Ebenen zu engagieren und mitzuentscheiden und sind deshalb generell zu überdenken. Laien auszugrenzen bedeutet, dass Frauen per se und immer ausgegrenzt sind. Es ist äußerst bedenklich, dass die spirituellen, seelsorgerlichen und anderen vielfältigen Fähigkeiten von Frauen nicht auf allen Ebenen genutzt werden, die vor allem einer Förderung von Mädchen und Frauen in Gesellschaft und Kirche zugutekämen. Die Gottebenbildlichkeit von Mann und Frau muss in der Kirche auf allen Ebenen eine Selbstverständlichkeit sein – wenn Mann und Frau vor Gott gleich sind, dann müssen sie es auch in ihrem Dienst vor Gott.

 

(Beschlossen auf der Bundeskonferenz 2016)